NUTZUNGSORDNUNG – AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Boulderhalle Boulderklub Kreuzberg OHG, Ohlauer Strasse 38, 10999 Berlin


Allgemein
• Die Benutzung des Boulderklub Kreuzberg ist nur nach vorheriger Anmeldung am Empfangstresen erlaubt. Nutzungsberechtigt für die Kletteranlage sind nur Personen mit einer gültigen Eintrittskarte. Die schriftliche Anerkennung der Nutzerordnung ist obligatorisch.

• Eintritt als „Schüler“ bekommen Personen bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres sowie Schüler bei Vorlage eines Schülerausweise (ausgeschlossen Berufsschüler)

• Ermäßigten Eintritt erhalten Azubi`s (inkl. Berufsschüler), Studenten, Arbeitslose, Renter und Berlin Pass Inhaber. Der benötigte Nachweis ist bei jedem Besuch vor zu zeigen.

• Kinder bis zum vollendeten 13. Lebensjahr, dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer befugten volljährigen Person benutzen.

• Minderjährige ab dem 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen die Anlage auch ohne Begleitung der Eltern oder eines sonstigen Aufsichtspflichtigen nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benutzen.

• Bei geleiteten Gruppenveranstaltungen haben die jeweiligen LeiterInnen der Gruppenveranstaltung dafür einzustehen, dass die Nutzungsordnung von den Mitgliedern der Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt wird.

• KursleiterInnen müssen volljährig sein. Haftungsausschluss

• Bouldern ist mit Sturz- und Verletzungsrisiko verbunden und erfordert ein hohes Maß an Umsicht und Selbständigkeit. Die Benutzung der Anlage des Boulderklub Kreuzberg erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch die nachfolgenden Nutzungsregeln bestimmt, die jeder Besucher der Boulderanlage zu beachten und einzuhalten hat.

• Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. die Ihnen anvertrauten Personen. Für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der gesamten Anlage besondere Risiken hinsichtlich derer die Eltern bzw. sonstige Aufsichtsberechtigte eigenverantwortliche Vorsorgen zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen im Trainingsbereich und außerhalb der Gekennzeichneten Bereiche ist untersagt. Vor allem Kleinstkinder dürfen sich dort nicht aufhalten bzw. abgelegt werden.

• Der Boulderklub Kreuzberg wird von Ersatzansprüchen freigestellt, die von den Benutzungsberechtigten oder Dritten, insbesondere wegen Körperschäden, Sachschäden oder wegen des Verlustes oder der Beschädigung von Sachen geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, soweit der zum Ersatz verpflichtende Umstand auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Mitarbeiter des Boulderklub Kreuzberg zurückzuführen ist.

• Bei Nichtbeachtung der aufgeführten Nutzungsregeln haftet der Betreiber des Boulderklub Kreuzberg für keinerlei Schäden.

• Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbstständig zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in den abschließbaren Kleiderschränken und Wertfächern untergebrachten Gegenstände,
insbesondere Wertsachen.

• Die Schließfächer sind nicht für das dauerhafte Aufbewahren von Ausrüstung oder
Wertsachen bestimmt. Es müssen zum Betriebsschluss alle Schließfächer geleert werden. Wir behalten uns vor nach Betriebsschluss noch verschlossene Fächer zu öffnen und die darin befindlichen Gegenstände zu den Fundsachen zu geben. Es wird kein Ersatz für das geöffnete Schloss gestellt.


Nutzungsregeln
• Den Anweisungen der Mitarbeiter des Boulderklub Kreuzberg ist stets und unmittelbar Folge zu leisten.

• Verstöße gegen die Nutzungsegeln können einen V erweis aus dem Boulderklub Kreuzberg durch das Personal zur Folge haben, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Bei wiederholten Verstößen kann ein generelles Hallenverbot verhängt werden. Besitzern von Abonnementen wird in diesem Falle das Abonnement entzogen, ohne Anspruch auf Rückerstattung.

• In einem Abschnitt der Wand darf immer nur eine Person bouldern, das heißt: Es darf nicht übereinander geklettert werden

• Die Benutzer müssen wärend des Aufenthaltes auf der Matte und beim Bouldern, ihre unmittelbare Umgebung, über, unter und neben sich immer im Auge behalten, um eine Kollision mit anderen zu vermeiden. Generell muss gegenseitig Rücksicht genommen und alles unterlassen werden was zur Gefährdung jeden selbst und anderer führen könnte.

• Der Aufenthalt auf den Aufsprungmatten ist, abgesehen von den Boulderern selbst und ihren Spottern, nicht gestattet.

• Das Verändern von Griffen und Tritten ist ohne Einwilligung des Personals nicht erlaubt. Lose Strukturen und andere Mängel an der Boulderanlage müssen dem Personal umgehend gemeldet werden. Die Benutzer sind sich des Risikos bewusst, dass sich Griffe und Tritte unter Belastung drehen und im ungünstigsten Falle brechen können.

• Verletzungsrisiken bestehen aus jeder Sturzhöhe. Jedoch darf die Kletterhöhe, aus der ein sicherer Niedersprung auf die Aufsprungmatten nicht mehr beherrscht wird, nicht überschritten werden. Zusätzlich hat jeder selbständig für einen ausreichenden und sicheren Spott Sorge zu tragen.

• Die Kletterwände dürfen, außer auf die des Kinderbereiches, nicht nach oben überklettert werden.

• Die Kletterwände dürfen nur mit Kletterschuhen oder sauberen Turnschuhe benutzt werden.

• Es dürfen keine Gegenstände (z.B. Taschen, Flaschen) im Bereich der Aufsprungmatten abgelegt oder abgestellt werden. Insbesondere herrscht ein generelles Verbot von Speisen und Getränken, sowie jeglicher Form von Gefäßen im gesamten Kletterbereich.

• Es wird gebeten einen übermäßigen Magnesiagebrauch ist zu vermeiden.

• Es herrscht in der gesamten Anlage ein generelles Rauchverbot. Dies gilt auch für E- Zigaretten.

• Nach dem Konsum von Alkohol, Betäubungsmitteln, Drogen oder ähnlichem ist das Klettern in der gesamten Anlage strengstens verboten!

• Für Routenbau und Instandhaltung können Teilbereiche der Anlage temporär unzugänglich sein. Für Wettkämpfe und Veranstaltungen sogar die gesamte Anlage für den normalen Boulderbetrieb geschlossen sein.

Ausleihe
• Ausgeliehene Materialien sind mit größter Sorgfalt zu behandeln. Im Falle von Beschädigung oder Verlust von Leihmaterialien sind diese zum Listenpreis zu ersetzen.

• Der Verleih erfolgt nur für die Dauer eines Ausleihtages. Datenschutzerkärung

• Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertrages verwendet.

• Eine Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Im Zusammenhang mit Bestellungen verarbeitete persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

• Kunden haben ein Recht auf kostenlose Auskunft und Berichtigung dieser Daten Der/die Benutzerin bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, dass die Nutzungsordnung in vollem Umfang verstanden wurde und akzeptiert wird.

AGB Kursbuchung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Boulderhalle Boulderklub Kreuzberg Ramirez Stöpel GbROhlauer Strasse 38 | 10999 Berlin

Die Kursbuchung erfolgt für den gewählten Kurs zu einem festen Termin mit einer bestimmten Laufzeit. Sie können sich persönlich in der Boulderhalle oder über unsere Homepage über ein entsprechendes Formular anmelden. Die Anmeldung ist verbindlich sobald die Kursgebühr gutgeschrieben wurde.


Anmeldung per Internet
Eine Anmeldung über die Internet-Kursbuchung (www.boulderklub.de) ist erst dann verbindlich bestätigt, wenn nach Zahlung der Kursgebühr die Buchung auf aktiv gesetzt wurde. Der Kunde erhält diese Bestätigung auf die von ihm angegebene Emailadresse.


Vertragsbeginn und -laufzeit
Der zwischen dem Boulderklub Kreuzberg und dem Kunden geschlossene Vertrag beginnt mit der Zahlung des Teilnahmebeitrages, spätestens jedoch am Tag des Kurses mit Betreten der Kletterhalle. Der Vertrag endet nach dem Kurs. Der Vertrag ist personenbezogen und nicht übertragbar. Der Vertrag wird für die Laufzeit des Kurses geschlossen und verpflichtet den Kunden zur Zahlung der Kursgebühr.


Gebühren
Die Kursgebühr wird bei Buchung zur Zahlung fällig. Die Gebühren sind bei jedem Kurs vermerkt. Für Kurse, die vom Boulderklub Kreuzberg abgesagt werden müssen, wegen z.B. zu geringer Teilnehmerzahlen, werden die Gebühren voll zurückgezahlt.Preisänderungen sowie Änderungen aus organisatorischen Gründen vorbehalten!
Die durch Verschulden des Boulderklub Kreuzberg ausgefallenen Kursstunden (z.B. wegen Krankheit von Trainern) werden nachgeholt. Die Termine werden bekannt gegeben. Die Kursteilnehmer werden nach Möglichkeit rechtzeitig informiert.


Wirksamwerden der Anmeldung
Die Anmeldung wird verbindlich mit der Zahlung der Kursgebühr (im Internet, persönlich in der Boulderhalle bar oder ec-cash)


Rücktritt
Kostenfreie Abmeldungen können nur bis 14 Tage vor Kursbeginn berücksichtigt werden und müssen schriftlich erfolgen: kurse@boulderklub.de Bei späteren Abmeldungen, bis 48h vor Kursbeginn, ist eine Stornogebühr von 50% der Kursgebühr fällig. Bei Abmeldungen am Kurstag oder weniger als 48h vor Kursbeginn und danach wird eine Stornogebühr von 100% der Kursgebühr fällig.Die Boulderhalle Boulderklub Kreuzberg kann von der angebotenen Leistung zurücktreten, wenn die jeweilige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, bei Ausfall eines Kursleiters (z.B. Krankheit) oder anderer von ihr nicht zu verschuldeter Gründe.


Kündigung/Nichtteilnahme
Sollte der gebuchte Kurs nicht in Anspruch genommen worden sein, verfällt der Anspruch und die Kursgebühr. Ein Übertrag auf einen anderen Kurs ist nicht möglich, dies gilt auch bei kurzfristigen anderen Widrigkeiten. Eine Rückwirkende Erstattung ist in jedem Fall ausgeschlossen.Eine Abmeldung beim Kursleiter ist wirkungslos; das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung.


Verhalten
Es gilt die Nutzungsordnung der Boulderhalle Boulderklub Kreuzberg

Haftungsausschluss
Für den Kunden besteht kein Anspruch darauf, dass die Kurse von einem bestimmten Kursleiter abgehalten werden. Der Boulderhalle Boulderklub Kreuzberg steht es frei, bei Notwendigkeit den Kursleiter ohne Vorankündigung zu wechseln.Für Verletzungen und Unfälle sowie Schäden des Veranstaltungsortes und an dessen Einrichtungsgegenständen vor Beginn und nach Ende der Kurse übernimmt die Boulderhalle Boulderklub Kreuzberg keine Haftung. Dies gilt ebenfalls für den Verlust von Garderobe und mitgebrachten Gegenständen. Die Eltern übernehmen die Haftung für ihre Kinder. Die Aufsichtspflicht der Kursleiter erstreckt sich ausschließlich auf die Kurzzeit.
Kursteilnehmer, die aufgrund einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ohne sich oder andere Kursteilnehmer zu gefährden, an dem Kurs teilzunehmen, sind von der Kursteilnahme ausgeschlossen.Die Haftung vom Boulderklub Kreuzberg ist ausgeschlossen, wenn ein Teilnehmer an dem Kurs – trotz o.g. Ausschlussgrund teilnimmt und die Boulderhalle Boulderklub Kreuzberg hiervon keine Kenntnis hat.Vor Kursbeginn und nach Kursende wird keine Verantwortung für Schäden oder Verletzungen der Kursteilnehmer übernommen. Wenn zu spät gekommene minderjährige Teilnehmer ohne Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder sonstiger autorisierter Begleitperson zu ihrem Kurs geschickt werden, ist im Falle eines Unfalls auf dem Weg zur Gruppe eine Haftung der Boulderhalle Boulderklub Kreuzberg ausgeschlossen.Jeder Kursteilnehmer ist für sein gesundheitliches Wohlergehen selbst verantwortlich. Daher ist jeder Kursteilnehmer dazu verpflichtet selbst zu überprüfen, ob gesundheitliche oder sonstige Gründe einer Kursteilnahme entgegenstehen.Es wird empfohlen, sich im Zweifel vor Kursteilnahme ärztlichen Rat einzuholen. Eine Haftung der Boulderhalle Boulderklub Kreuzberg für gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den Kurs ist daher ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Haftung ihrer Erfüllung- und Verrichtungsgehilfen.